AGB
§1 Geltung
Für die Buchung von Dj gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde/in als Veranstalter (im Folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung von Dj DirkR.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
§2 Gage / Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem DJ-Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA.
Zahlungen ausschließlich direkt, ohne Abzug vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
Barzahlung vor, während, am unmittelbaren Ende der Dienstleistung
Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto nach Rechnungseingang
Schecks, Kreditkarten, Paypal oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu tätigen. Ist die Frist abgelaufen, kommt der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§3 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, es werden jedoch Stornokosten berechnet:
Rücktritt bis 28 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: Ist die vereinbarte Gage voll zu zahlen.
Es besteht kein Ersatzanspruch für den Ausfall vom DJ, z.B. technisch bedingte, nicht reparable, Ausfälle, Diebstahl oder Totalausfall, andere wichtige Gründe können auch sein, höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, Eis, Schnee bzw Wetterereignisse, Tod, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc..
§4 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen (z.B.Gewitter), behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.
§5 GEMA
Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA ist informiert, dass der DJ im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet (siehe Vervielfältigungsrecht) und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaft) sind nicht GEMA pflichtig.
§6 Sonstiges/ Stromversorgung/ Stellplatz/ Helfer
Der DJ unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art der Darbietung durch eine Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil.
Stromversorgung, ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz ( PKW mit Anhänger ) in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort, stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein abgesicherter Stromanschluss (230V / 16A) in unmittelbarer Nähe benötigt. Ein Aufbauhelfer ist zu stellen.
Wenn keine Musikwünsche geäußert werden, wird z.B. 80er, 90er, Schlager, Fox, Charts, Kölsche Musik, je nach Publikum gespielt.
Besondere Musikwünsche, z.B. Vereinslieder muss vom Veranstalter auf einem USB Stick zur Verfügung gestellt werden.
§7 Bilder, Videos, Werbung
Bilder, Videos oder sonstige visuelle oder Audio Aufnahmen können ggf. zu Werbezwecke getätigt und veröffentlicht werden.
Sollte dies nicht erwünscht sein, muss das im Vorfeld vom Auftraggeber abgeklärt werden.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.
Dirk Rotzler, DJ-DirkR-Koblenz Telefon: +49 176 32 80 88 40 E-mail: dj-dirkr@gmx.de
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